Die Geräte-Retter-Prämie - Kurzübersicht
Was ist die Geräte-Retter-Prämie?
Die Geräte-Retter-Prämie ist eine Förderaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten oder Elektronikgeräten und richtet sich an Privatpersonen. Durch diese Förderung erhalten Privatpersonen einen bonus bis zu 130,00 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags. Detaillierte Informationen zur Geräte-Retter-Prämie finden Sie hier, auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums.
Den Reparaturbonus können Sie direkt über den Button beantragen, sollten Sie noch keinen Bon gelöst haben.
Folgende Gerätegruppen können Sie bei/über CL-Fusion GmbH reparieren lassen:
- Computer und Bildschirme
All-in-One Computer, Bildschirm, Computer, Handheld-PC, Laptop, PC, Lerncomputer, Notebook, Monitor (PC), Touchscreen - Computerzubehör
Drucker, Fotodrucker, Fotoscanner, Kopierer - Bürokleingeräte
Kopierer, Overheadprojektor, Projektor, Videoprojektor - Unterhaltungselektronik und Spielzeug bzw. TV
Fernsehgerät, Filmprojektor, Monitor (TV), TV- Gerät, Videoprojektor - Multimedia
Fernseher, Monitor, Smart-Bildschirme, Projektoren
Wie funktioniert die Geräte-Retter-Prämie über CL-Fusion GmbH?
- Reparatur-Anfrage:
Sie füllen unser Reparatur-Anfrage-Formular aus - Gerät bei uns abgeben oder Versandmöglichkeiten buchen:
Danach haben Sie mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:
° BringIn-Service:
Sie bringen das Gerät direkt zu uns am Hauptstandort vorbei
° Transport-Service (kostenpflichtige Transportpauschale bei Geräten bis max. 25kg, wird bei Kostenvoranaschlag (KV)-Gebühr verrechnet):
Hier übermitteln wir Ihnen ein Versandetikett und Sie können das Gerät beim nächstgelegenen Transporteuer abgeben. Das Gerät wird nach erfolgter Reparatur retourgeliefert.
° Speditions-Service (kostenpflichtige Transportpauschale, wird bei KV-Gebühr verrechnet):
Hier wir das Geräte direkt bei Ihnen vor Ort abgeholt, fachgerecht verpackt und wieder bei Ihnen zugestellt. - Angebot erhalten/ Kostenpflichtiger Kostenvoranschlag (KV):
Wir senden Ihnen ein individuelles, kostenpflichtiges Angebot nach Begutachtung Ihres Gerätes und nach Ihren Fehlerangaben:
° KV-Kosten BringIn-Service: € 66,00 inkl. MWSt
° KV-Kosten Transport-Service (bis max. 25kg): € 114,00 inkl. MWSt.
° KV-Kosten Speditions-Transport:
° bis 25kg: € 170,00 inkl. MWSt.
° ab 25kg: € 665,00 inkl. MWSt.
° Großgeräte ab 75kg: € 1.730,00 inkl. MWSt.
wovon € 30,- vom Bund übernommen werden, pro Gerät pro KV-Bon.Wenn Sie unser KV-Angebot annehmen, erhalten Sie bis zu 50% der Kosten (max. € 130,-) gefördert. Die veranschlagte KV-Gebühr (ohne Transport), wird Ihnen bei Beauftragung des Kostenvoranschlages, bei der Gesamtrechnung, wieder in Abzug gebracht.Bei Ablehnung des Kostenvoranschlages wird die KV-Gebühr inkl. Transportpauschale und/oder Entsorgungspauschale zur Abrechnung fällig. Ihr Gerät wird unrepariert, nach Begleichung der Rechnung, retourniert oder steht wieder zur Abholung bereit oder wird wunschgemäß entsorgt.
Bitte beachten Sie, dass bei Ablehnung eines KV´s und eventueller Nachbeauftragung gesonderte Regularien gelten.Weiters bieten wir Ihnen auch gerne einen kostenpflichtigen Entsorgungs-Service inkl. Entsorgungsnachweis für eine Pauschale von EUR 54,00 inkl. gesetzl. MWSt. an. Dies können Sie bei der Reparatur-Anfrage bereits im Vorfeld vordefinieren, ob Sie diesen Service wünschen. Den Entsorgungsnachweis lassen wir Ihnen dann direkt auf Ihre angegebene Email-Adresse zukommen.
- Reparatur – Annahme des Kostenvoranschlages:
Ihr Gerät wird repariert und nach Bezahlung der Rechnung innerhalb von 7 Tagen:
° zu Ihnen retourniert (bei Transport-Service/ Speditions-Service) bzw.
° kann Ihr Gerät bei BringIn-Service umgehend nach Fertigstellung wieder abgeholt werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät & KV kann je ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Reparaturbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.
Sie sind ein Unternehmen und benötigen eine Reparatur? Auch dann können Sie gerne unser kostenpflichtiges Formular nutzen. Wir möchten nur ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei Unternehmen KEINE GERÄTE-RETTER-PRÄMIE geltend gemacht werden kann.
Was kann mit der Geräte-Retter-Prämie gefördert werden?
- Geförderte Reparaturen Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Die Liste der Geräte, die über die CL-Fusion GmbH repariert werden können, finden Sie am Beginn dieser Seite.
- Ausschlussgründe von der Förderung Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät. Die Geräte müssen sich außerdem in privatem Eigentum befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
- Sind Sie noch nicht sicher, ob Ihr Elektronikgerät gefördert wird? Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter folgender Verlinkung:
Wir freuen uns auf ihre Reparatur-Anfrage
Sie haben noch weitere Fragen ?
- Fragen zur Geräte-Retter-Prämie:
Reparatur-Hotline: +43 1 316 31 808
Kontakt Geräte-Retter-Prämie - Fragen zur technischen Geräte-Reparatur:
Support-Hotline CL-Fusion GmbH: +43 1 894 54 09 – 940
Kontakt Support-Hotline CL-Fusion GmbH






























